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Leistungsübersicht

Vier Anker — klar benannt, fest kalkuliert.

Zwei Monatspakete mit Alltagshilfe und anerkannten Entlastungsleistungen nach §45a SGB XI, dazu zwei Ergänzungen für Abend und Wochenende. Der Name sagt, für wen das Paket gedacht ist: BasisAnker für einen Haushalt mit einer Person mit Pflegegrad, DuoAnker für zwei Personen mit jeweils eigenem Pflegegrad.

Betreuerin und ältere Dame mit Kaffeetasse im Gespräch

BasisAnker & DuoAnker — die Monatspakete

Mo–Fr, 10–18 Uhr. Feste Stundenkontingente pro Monat, flexibel einteilbar — mit einem Anteil anerkannter Entlastungsleistungen nach §45a SGB XI.

Monatspaket mit anerkannten Leistungen

BasisAnker

6 Std. / Monat

Mo–Fr, 10–18 Uhr Ein Haushalt, eine Person mit Pflegegrad 1–5
  • 3 Std. anerkannte Entlastungsleistungen (§45a SGB XI)
  • 3 Std. private Premiumleistungen
Stunden flexibel einteilen
  • 4 × 1,5 Stunden
  • 3 × 2 Stunden
  • 2 × 3 Stunden

Passt zu Ihnen, wenn …

  • Haushalte mit einer Person mit Pflegegrad
  • Familien, die sich regelmäßige, verlässliche Entlastung wünschen
  • Menschen, die Wert auf Zeit, Ruhe und persönliche Zuwendung legen

Preis im kostenlosen Erstgespräch

Anrechenbar über den Entlastungsbetrag §45b SGB XI — bis zu 131 € im Monat je Person mit Pflegegrad.

BasisAnker anfragen
Monatspaket mit anerkannten Leistungen

DuoAnker

8 Std. / Monat

Mo–Fr, 10–18 Uhr Zwei Personen mit jeweils Pflegegrad 1–5
  • 6 Std. anerkannte Entlastungsleistungen (2 × 3 Std., je Person)
  • 2 Std. private Premiumleistungen
Stunden flexibel einteilen
  • 4 × 2 Stunden
  • 2 × 3 + 2 Stunden
  • 2 × 4 Stunden

Passt zu Ihnen, wenn …

  • Haushalte mit zwei Personen mit Pflegegrad
  • Familien, in denen die Entlastung gleichzeitig für mehrere Angehörige wichtig ist
  • Situationen, in denen mehr Zeit, mehr Struktur und mehr Begleitung gebraucht wird

Preis im kostenlosen Erstgespräch

Anrechenbar über den Entlastungsbetrag §45b SGB XI — bis zu 131 € im Monat je Person mit Pflegegrad.

DuoAnker anfragen

Anerkannte Entlastungsleistungen

Nach §45a SGB XI · ausschließlich Mo–Fr, 10–18 Uhr

  • Alltagsbegleitung
  • Spaziergänge & Aktivierung
  • Begleitung zu Arztterminen
  • Unterstützung bei sozialen Kontakten
  • Leichte Haushaltstätigkeiten mit Pflegebezug
  • Strukturierung des Tages
  • Entlastung für Angehörige

Private Premiumleistungen

Flexibel innerhalb der Paketzeiten

Private Premiumleistungen bieten pflegenden Angehörigen fachliche Unterstützung genau dann, wenn sie gebraucht wird: ein individuelles In-House-Coaching im häuslichen Umfeld, telefonische Erreichbarkeit für pflegerelevante Fragen sowie die komplette Beratung und Organisation der zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel — inklusive Auswahl des passenden Anbieters. Das schafft Sicherheit, Struktur und echte Entlastung im Pflegealltag.

  • Einkäufe & Besorgungen
  • Fahrdienst — Begleitfahrten zu Terminen, Einkäufen & Anlässen
  • Leichte Außenreinigung ohne Geräte
  • Fensterreinigung, barrierefrei erreichbar
  • Wäsche komplett
  • Haushaltsorganisation
  • Gartenleistungen — Rasen, Beete, Laub & Grünpflege am Haus
  • Tierbetreuung — Gassi-Gänge, Füttern & Versorgung im Haushalt
  • Unterstützung bei Anträgen
  • In-House-Coaching für pflegende Angehörige
  • Telefonische Erreichbarkeit für pflegerelevante Fragen
  • Pflegehilfsmittel: Beratung, Anbieterauswahl & Organisation
  • Technische Unterstützung bei Smartphone, Tablet & Computer

Angebote zur Unterstützung im Alltag nach §45a SGB XI

Die Landesverordnung unterscheidet vier Angebotsformen. Unter diesen Bezeichnungen führen Pflegekassen und Beratungsstellen anerkannte Anbieter — und genau diese Leistungen decke ich ab.

  • Alltagsbegleitung & Alltagshilfe

    Begleitung im Alltag: Spaziergänge, Arzttermine, Einkäufe, Gespräche und eine verlässliche Struktur im Tag.

  • Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige

    Stundenweise Betreuung, damit Angehörige Termine wahrnehmen, arbeiten oder einfach einmal durchatmen können.

  • Familienunterstützende Dienste

    Unterstützung für den ganzen Haushalt — für Familien, die Pflege, Beruf und Alltag miteinander vereinbaren müssen.

  • Serviceangebote für haushaltsnahe Dienstleistungen

    Hauswirtschaftliche Unterstützung: Wäsche, Ordnung, Einkäufe und Fensterreinigung in erreichbarer Höhe.

Gartenleistungen und Tierbetreuung erbringe ich als private Premiumleistung — sie sind in der Regel nicht über den Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI abrechenbar, lassen sich aber als haushaltsnahe Dienstleistungen nach §35a EStG steuerlich geltend machen.

Schon gewusst?

Monatlich 42 € für Pflegehilfsmittel — ab Pflegegrad 1

Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 haben Anspruch auf ein monatliches Budget von 42 € für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Dieses Budget wird vollständig von der Pflegekasse übernommen — ohne Zuzahlung und ohne Eigenanteil.

Dazu gehören zum Beispiel

  • Einmalhandschuhe
  • Bettschutzeinlagen
  • Händedesinfektion
  • Flächendesinfektionsmittel
  • Schutzschürzen
  • Hygienetücher

Wichtig zu wissen

  • Das Budget gilt für Pflegegrad 1 bis 5
  • 42 € pro Monat, automatisch verfügbar
  • Nicht genutzte Beträge verfallen — ansparen ist nicht möglich

Premium-Mehrwert

Ich unterstütze Sie dabei, den passenden Anbieter auszuwählen und die richtigen Produkte zu finden — und übernehme die komplette Organisation, damit das Budget Monat für Monat optimal genutzt wird.

Private Premiumleistung

Technische Unterstützung — für jedes Gerät und jeden Hersteller

Digitale Geräte sollen den Alltag erleichtern. Doch viele Menschen fühlen sich im Umgang mit Smartphone, Tablet oder Computer unsicher. Ich begleite Sie persönlich und geduldig — unabhängig davon, ob Sie Apple, Android oder Windows nutzen.

Ihre Vorteile

  • Klare, verständliche Erklärungen ohne technische Fachsprache
  • Unterstützung für alle Geräte: iPhone, iPad, Android-Smartphones, Tablets, Windows-PCs
  • Einrichtung & Optimierung nach Ihren persönlichen Bedürfnissen
  • Notfallkontakte, wichtige Funktionen und Erinnerungen einrichten
  • Hilfe bei Nachrichten, Fotos und Video-Telefonie
  • Unterstützung bei E-Mails, Formularen und Online-Terminen
  • Passwort-Management & Sicherheitsüberprüfung
  • Geduldige Begleitung im eigenen Tempo

Was beide BasisAnker gemeinsam haben

  • Klare Trennung von anerkannten und privaten Leistungen
  • Transparente Abrechnung gegenüber der Pflegekasse
  • Feste Stundenkontingente pro Monat – gut planbar und verlässlich
  • Premium-Begleitung mit Zeit, Ruhe und echter Zuwendung
  • Individuelle Abstimmung auf Ihre familiäre Situation

Ergänzungen für Abend und Wochenende

Außerhalb der Zeiten, in denen anerkannte Entlastungsleistungen erbracht werden dürfen — deshalb reine Premiumleistungen als Selbstzahler.

Ergänzung private Premiumleistung

AbendAnker

3 Std. je Termin

Mo–Fr, 18–21 Uhr Abendliche Begleitung und Präsenz
  • Einkäufe & Besorgungen
  • Leichte Haushaltstätigkeiten
  • Begleitung zu Terminen
  • Spaziergänge & Aktivierung
  • Sichere Abendpräsenz
  • Entlastung für Angehörige

Preis im kostenlosen Erstgespräch

Private Premiumleistung — ohne Abrechnung über die Pflegekasse.

AbendAnker anfragen
Ergänzung private Premiumleistung

WochenendAnker

4 Std. je Termin

Sa–So, 10–14 Uhr Ausflüge und Teilhabe am Wochenende
  • Begleitung zu Ausflügen & Veranstaltungen
  • Unterstützung bei Wochenendprojekten
  • Einkäufe ohne Anwesenheit
  • Soziale Teilhabe
  • Entlastung für Angehörige

Preis im kostenlosen Erstgespräch

Private Premiumleistung — ohne Abrechnung über die Pflegekasse.

WochenendAnker anfragen

Konditionen

Transparent — auch im Kleingedruckten.

Anfahrt als Einsatzzeit

Für alle Leistungen wird die Anfahrt als dokumentierte Einsatzzeit erfasst. Das bedeutet: Es wird Zeit abgerechnet, keine Kilometer. Diese Regelung ist fair, transparent und entspricht dem Qualitätsanspruch einer professionellen Begleitung.

Mehrzeit – fair & zeitbezogen

Wird die im Paket enthaltene Zeit überschritten, wird die zusätzliche Einsatzzeit minutengenau vergütet — angefangene Stunden werden nicht aufgerundet. Mehrstunden sind unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Organisation möglich.

  • Den Stundensatz für Mehrzeit nenne ich Ihnen im kostenlosen Erstgespräch
  • Er ist in Ihrem Betreuungsvertrag festgehalten und gilt unverändert für die Laufzeit
  • Mehrzeit entsteht nie ungefragt — sie wird vorher mit Ihnen abgestimmt

Zeiten der anerkannten Leistungen

Anerkannte Entlastungsleistungen nach §45a SGB XI erfolgen ausschließlich Mo–Fr in der Zeit von 10–18 Uhr.

Ohne Pflegegrad

Personen ohne Pflegegrad können Leistungen nach §45a SGB XI als Selbstzahler in Anspruch nehmen.

Nutzen Sie Ihren steuerlichen Vorteil

Unsere Leistungen zählen zu den haushaltsnahen Dienstleistungen nach §35a EStG: Bis zu 20 % der Arbeitskosten lassen sich steuerlich geltend machen, höchstens 4.000 € Steuerermäßigung im Jahr. Angerechnet wird nur, was Sie selbst tragen — über den Entlastungsbetrag der Pflegekasse erstattete Beträge zählen nicht mit. Sie erhalten von uns eine Rechnung mit ausgewiesenem Arbeitskostenanteil, die Sie Ihrer Steuererklärung beilegen können. Voraussetzung ist die unbare Zahlung per Überweisung.

Der tatsächliche Steuervorteil hängt von Ihrer persönlichen Situation ab — diese Angabe ersetzt keine Steuerberatung.

Der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI

Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 haben in der häuslichen Pflege Anspruch auf bis zu 131 € monatlich (1572 € im Jahr). Der Betrag ist zweckgebunden und kann unter anderem für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden. Nicht genutzte Beträge gehen automatisch ins folgende Kalenderhalbjahr über und verfallen zum 30. Juni des Folgejahres.

Anerkannter Anbieter nach §45a SGB XI

mein AlltagsAnker ist nach der UntAngLVO M-V anerkannt. Die anerkannten Entlastungsleistungen rechne ich direkt mit Ihrer Pflegekasse ab — Sie müssen nicht in Vorkasse gehen.

Welches Paket passt? Finden wir gemeinsam heraus.

Das Erstgespräch bei Ihnen zu Hause ist kostenlos und unverbindlich. Danach entscheiden Sie in Ruhe.

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