Zwei Monatspakete mit Alltagshilfe und anerkannten Entlastungsleistungen nach §45a SGB XI,
dazu zwei Ergänzungen für Abend und Wochenende. Der Name sagt, für wen das Paket gedacht ist:
BasisAnker für einen Haushalt mit einer Person
mit Pflegegrad, DuoAnker für zwei Personen mit
jeweils eigenem Pflegegrad.
Nach §45a SGB XI · ausschließlich Mo–Fr, 10–18 Uhr
Alltagsbegleitung
Spaziergänge & Aktivierung
Begleitung zu Arztterminen
Unterstützung bei sozialen Kontakten
Leichte Haushaltstätigkeiten mit Pflegebezug
Strukturierung des Tages
Entlastung für Angehörige
Private Premiumleistungen
Flexibel innerhalb der Paketzeiten
Private Premiumleistungen bieten pflegenden Angehörigen fachliche Unterstützung genau dann, wenn sie gebraucht wird: ein individuelles In-House-Coaching im häuslichen Umfeld, telefonische Erreichbarkeit für pflegerelevante Fragen sowie die komplette Beratung und Organisation der zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel — inklusive Auswahl des passenden Anbieters. Das schafft Sicherheit, Struktur und echte Entlastung im Pflegealltag.
Einkäufe & Besorgungen
Fahrdienst — Begleitfahrten zu Terminen, Einkäufen & Anlässen
Leichte Außenreinigung ohne Geräte
Fensterreinigung, barrierefrei erreichbar
Wäsche komplett
Haushaltsorganisation
Gartenleistungen — Rasen, Beete, Laub & Grünpflege am Haus
Tierbetreuung — Gassi-Gänge, Füttern & Versorgung im Haushalt
Unterstützung bei Anträgen
In-House-Coaching für pflegende Angehörige
Telefonische Erreichbarkeit für pflegerelevante Fragen
Technische Unterstützung bei Smartphone, Tablet & Computer
Angebote zur Unterstützung im Alltag nach §45a SGB XI
Die Landesverordnung unterscheidet vier Angebotsformen. Unter diesen Bezeichnungen führen
Pflegekassen und Beratungsstellen anerkannte Anbieter — und genau diese Leistungen decke
ich ab.
Alltagsbegleitung & Alltagshilfe
Begleitung im Alltag: Spaziergänge, Arzttermine, Einkäufe, Gespräche und eine verlässliche Struktur im Tag.
Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige
Stundenweise Betreuung, damit Angehörige Termine wahrnehmen, arbeiten oder einfach einmal durchatmen können.
Familienunterstützende Dienste
Unterstützung für den ganzen Haushalt — für Familien, die Pflege, Beruf und Alltag miteinander vereinbaren müssen.
Serviceangebote für haushaltsnahe Dienstleistungen
Hauswirtschaftliche Unterstützung: Wäsche, Ordnung, Einkäufe und Fensterreinigung in erreichbarer Höhe.
Gartenleistungen und Tierbetreuung erbringe ich als private Premiumleistung — sie sind in
der Regel nicht über den Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI abrechenbar, lassen sich aber
als haushaltsnahe Dienstleistungen nach §35a EStG steuerlich geltend machen.
Schon gewusst?
Monatlich 42 € für Pflegehilfsmittel — ab Pflegegrad 1
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 haben Anspruch auf ein monatliches Budget von 42 € für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Dieses Budget wird vollständig von der Pflegekasse übernommen — ohne Zuzahlung und ohne Eigenanteil.
Dazu gehören zum Beispiel
Einmalhandschuhe
Bettschutzeinlagen
Händedesinfektion
Flächendesinfektionsmittel
Schutzschürzen
Hygienetücher
Wichtig zu wissen
Das Budget gilt für Pflegegrad 1 bis 5
42 € pro Monat, automatisch verfügbar
Nicht genutzte Beträge verfallen — ansparen ist nicht möglich
Premium-Mehrwert
Ich unterstütze Sie dabei, den passenden Anbieter auszuwählen und die richtigen Produkte zu finden — und übernehme die komplette Organisation, damit das Budget Monat für Monat optimal genutzt wird.
Private Premiumleistung
Technische Unterstützung — für jedes Gerät und jeden Hersteller
Digitale Geräte sollen den Alltag erleichtern. Doch viele Menschen fühlen sich im Umgang mit Smartphone, Tablet oder Computer unsicher. Ich begleite Sie persönlich und geduldig — unabhängig davon, ob Sie Apple, Android oder Windows nutzen.
Ihre Vorteile
Klare, verständliche Erklärungen ohne technische Fachsprache
Unterstützung für alle Geräte: iPhone, iPad, Android-Smartphones, Tablets, Windows-PCs
Einrichtung & Optimierung nach Ihren persönlichen Bedürfnissen
Notfallkontakte, wichtige Funktionen und Erinnerungen einrichten
Hilfe bei Nachrichten, Fotos und Video-Telefonie
Unterstützung bei E-Mails, Formularen und Online-Terminen
Passwort-Management & Sicherheitsüberprüfung
Geduldige Begleitung im eigenen Tempo
Was beide BasisAnker gemeinsam haben
Klare Trennung von anerkannten und privaten Leistungen
Transparente Abrechnung gegenüber der Pflegekasse
Feste Stundenkontingente pro Monat – gut planbar und verlässlich
Premium-Begleitung mit Zeit, Ruhe und echter Zuwendung
Individuelle Abstimmung auf Ihre familiäre Situation
Ergänzungen für Abend und Wochenende
Außerhalb der Zeiten, in denen anerkannte Entlastungsleistungen erbracht werden dürfen —
deshalb reine Premiumleistungen als Selbstzahler.
Ergänzung private Premiumleistung
AbendAnker
3 Std. je Termin
Mo–Fr, 18–21 Uhr ·Abendliche Begleitung und Präsenz
Einkäufe & Besorgungen
Leichte Haushaltstätigkeiten
Begleitung zu Terminen
Spaziergänge & Aktivierung
Sichere Abendpräsenz
Entlastung für Angehörige
Preis im kostenlosen Erstgespräch
Private Premiumleistung — ohne Abrechnung über die Pflegekasse.
Für alle Leistungen wird die Anfahrt als dokumentierte Einsatzzeit erfasst. Das bedeutet: Es wird Zeit abgerechnet, keine Kilometer. Diese Regelung ist fair, transparent und entspricht dem Qualitätsanspruch einer professionellen Begleitung.
Mehrzeit – fair & zeitbezogen
Wird die im Paket enthaltene Zeit überschritten, wird die zusätzliche Einsatzzeit minutengenau vergütet — angefangene Stunden werden nicht aufgerundet. Mehrstunden sind unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Organisation möglich.
Den Stundensatz für Mehrzeit nenne ich Ihnen im kostenlosen Erstgespräch
Er ist in Ihrem Betreuungsvertrag festgehalten und gilt unverändert für die Laufzeit
Mehrzeit entsteht nie ungefragt — sie wird vorher mit Ihnen abgestimmt
Zeiten der anerkannten Leistungen
Anerkannte Entlastungsleistungen nach §45a SGB XI erfolgen ausschließlich Mo–Fr in der Zeit von 10–18 Uhr.
Ohne Pflegegrad
Personen ohne Pflegegrad können Leistungen nach §45a SGB XI als Selbstzahler in Anspruch nehmen.
Nutzen Sie Ihren steuerlichen Vorteil
Unsere Leistungen zählen zu den haushaltsnahen Dienstleistungen nach §35a EStG: Bis zu 20 % der Arbeitskosten lassen sich steuerlich geltend machen, höchstens 4.000 € Steuerermäßigung im Jahr. Angerechnet wird nur, was Sie selbst tragen — über den Entlastungsbetrag der Pflegekasse erstattete Beträge zählen nicht mit. Sie erhalten von uns eine Rechnung mit ausgewiesenem Arbeitskostenanteil, die Sie Ihrer Steuererklärung beilegen können. Voraussetzung ist die unbare Zahlung per Überweisung.
Der tatsächliche Steuervorteil hängt von Ihrer persönlichen Situation ab — diese Angabe ersetzt keine Steuerberatung.
Der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 haben in der häuslichen
Pflege Anspruch auf bis zu 131 € monatlich
(1572 € im Jahr). Der Betrag ist zweckgebunden und kann unter
anderem für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt
werden. Nicht genutzte Beträge gehen automatisch ins folgende Kalenderhalbjahr über und
verfallen zum 30. Juni des Folgejahres.
Anerkannter Anbieter nach §45a SGB XI
mein AlltagsAnker ist nach der UntAngLVO M-V anerkannt. Die anerkannten Entlastungsleistungen rechne ich direkt mit Ihrer Pflegekasse ab — Sie müssen nicht in Vorkasse gehen.
Welches Paket passt? Finden wir gemeinsam heraus.
Das Erstgespräch bei Ihnen zu Hause ist kostenlos und unverbindlich. Danach entscheiden Sie
in Ruhe.